Ortsplanungsrevision
Der Gemeinderat Grosshöchstetten hat für die Durchführung der Ortsplanungsrevision eine nichtständige Kommission eingesetzt. Die Arbeit wird unter Begleitung der externen Beratungsfirma IC Infraconsult, Bern, ausgeführt. Der Gemeinderat trägt als Planungsbehörde die Gesamtverantwortung über die Ortsplanungsrevision.
Mitwirkung Bevölkerung
Der Gemeinderat hat im April 2020 das von der Ortsplanungskommission erarbeitete Räumliche Entwicklungskonzept (REK) genehmigt. Das REK wurde zusammen mit einer Begleitgruppe von mehr als 20 Bürgerinnen und Bürger erarbeitet und bildete die Grundlage für den Entwurf der Ortsplanungsrevision. Die Bevölkerung konnte während der Mitwirkungsphase vom 24.04.2023 bis am 02.06.2023 ihre Ideen und Anregungen dem Gemeinderat mitteilen.
Die Eingaben werden nun bearbeitet und Anpassungen geprüft. In der Folge wird der bereinigte Entwurf dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Vorprüfung eingereicht.
Kontakt:
Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten
Kramgasse 3
3506 Grosshöchstetten
info@grosshoechstetten.ch
Nachfolgend werden die relevanten Grundlagen und Informationen chronologisch aufgeführt.
Dokumente | |
10.05.2023 | Präsentation Informationsveranstaltung vom 9. Mai 2023 An der Informationsveranstaltung vom 9. Mai 2023 wurde über den Bearbeitungsstand der Ortsplanungsrevision und die laufende öffentliche Mitwirkung informiert. Die Präsentation dazu kann unter diesem Link eingesehen werden. |
21.04.2023 | Auflagedokumente öffentliche Mitwirkung Unter den nachfolgenden Links finden Sie die Auflagedokumente für die öffentliche Mitwirkung. Während der Auflagefrist vom 24. April 2023 bis und mit 2. Juni 2023 können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten, Kramgasse 3, 3506 Grosshöchstetten zu richten. |
05.04.2023 | Öffentliche Mitwirkungsauflage Der Gemeinderat Grosshöchstetten bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision Grosshöchstetten zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die Ortsplanungsrevision Grosshöchstetten liegt 40 Tage, vom 24. April 2023 bis und mit 2. Juni 2023 in der Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten auf. Zudem können die Unterlagen zum genannten Zeitpunkt auf dieser Seite eingesehen werden. Während der Auflagefrist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten, Kramgasse 3, 3506 Grosshöchstetten zu richten. |
05.04.2023 | Vorankündigung Informationsveranstaltung Öffentliche Mitwirkung Bezüglich der öffentlichen Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision findet am Dienstag, 9. Mai 2023, um 19.30 Uhr, in der Aula Grosshöchstetten (Schulhaus Schulgasse, Schulgasse 3) eine Informationsveranstaltung statt. |
27.05.2020 | Raumentwicklungskonzept - REK (genehmigt und verabschiedet) |
27.05.2020 | REK - Mitwirkungsbericht (Mitwirkungseingaben) |
06.11.2019 | Präsentation Mitwirkung REK |
03.10.2019 | REK - Bericht zur Mitwirkung |
18.05.2019 | Protokoll Werkstattgespräch ll |
18.05.2019 | Präsentation Werkstattgespräch II |
25.04.2019 | Protokoll Werkstattgespräch |
11.03.2019 | Präsentation Werkstattgespräch |
13.02.2019 | Teilnehmerliste Begleitgruppe |
29.01.2019 | Informationen zum Bearbeitungsstand |
22.01.2019 | Pflichtenheft Nichtständige Kommission OPR |
17.01.2019 | Protokoll Informationsveranstaltung |
17.01.2019 | Informationsveranstaltung - Präsentation |
03.01.2019 | Flyer Infoveranstaltung |
10.10.2018 | Bauinventar |
10.10.2018 | Bauperiode |
10.10.2018 | Gebäudekategorie |
10.10.2018 | Raumnutzerdichte |
10.10.2018 | Wohnfläche |
05.07.2018 | Kredit Ortsplanungsrevision - Medienmitteilung |
2018 | Kanton Bern - Richtplan 2030 |
2018 | Kanton Bern - Richtplan 2030 - Gesamtkarte |
2018 | Kanton Bern - Raumplanungsbericht 2018 |