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Ortsplanungsrevision

Der Gemeinderat Grosshöchstetten hat für die Durchführung der Ortsplanungsrevision eine nichtständige Kommission eingesetzt. Die Arbeit wird unter Begleitung der externen Beratungsfirma IC Infraconsult, Bern, ausgeführt. Der Gemeinderat trägt als Planungsbehörde die Gesamtverantwortung über die Ortsplanungsrevision.

Ergebnisse Mitwirkung

Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision hat die Ortsplanungskommission die öffentliche Mitwirkung von Mitte 2023 ausgewertet. Der Gemeinderat als Planungsbehörde hat die Ergebnisse genehmigt und zu Handen der Vorprüfung durch den Kanton verabschiedet.

Verschiedene Vorschläge und berechtigte Eingaben im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung haben dazu geführt, einzelne Anpassungen vorzunehmen. Deshalb hat der Gemeinderat entschieden, vom 16. November 2023 bis und mit 18. Dezember 2023 eine 2. öffentliche Mitwirkung durchzuführen. Die Mitwirkung beschränkt sich jedoch auf die in den Auflagedokumenten bezeichneten Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Kontakt:
Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten
Kramgasse 3
3506 Grosshöchstetten
info@grosshoechstetten.ch

 

Nachfolgend werden die relevanten Grundlagen und Informationen chronologisch aufgeführt.

  Dokumente
15.11.2023 Ortsplanungsrevision - Entscheid zur Durchführung einer 2. öffentlichen Mitwirkung
Verschiedene Vorschläge und berechtigte Eingaben im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung haben dazu geführt, einzelne Anpassungen vorzunehmen. So soll z.B. im Bereich der Niesenstrasse eine Aufzonung von W2 auf W3 erfolgen. Im Sinne der Innenentwicklung und aufgrund der Nähe zum Bahnhof soll bei definierten Parzellen im Gebiet Viehmarktstrasse eine Nutzungsverdichtung erfolgen. Die Beeinträchtigung des Ortsbilds ist trotz Hanglage bei einer Nutzungserhöhung um ein Geschoss vertretbar. Ausserdem wird das Flachdachverbot im Ortsteil Schlosswil aufgehoben. Neu sind im gesamten Gemeindegebiet (ausser in der Wohnzone W2 Hang) Flachdachbauten zulässig. Zudem wird die minimale Dachneigung im Baureglement gestrichen, um mehr Handlungsspielraum bei der Dachgestaltung zu ermöglichen. Da Schlosswil im Ortsbildschutzgebiet liegt, muss bei Bauprojekten der Nachweis zur Einpassung ins Orts- und Landschaftsbild erbracht werden. Die max. Dachneigung von Grad bleibt bestehen.

Aus obengenannten Gründen hat der Gemeinderat entschieden, vom 16. November 2023 bis und mit 18. Dezember 2023 eine 2. öffentliche Mitwirkung durchzuführen. Die Mitwirkung beschränkt sich jedoch auf die in den Auflagedokumenten bezeichneten Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Auflagedokumente
15.11.2023 Ortsplanungsrevision - Ergebnisse Mitwirkung, Mitwirkungsbericht
Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision hat die Ortsplanungskommission die öffentliche Mitwirkung ausgewertet. Der Gemeinderat als Planungsbehörde hat die Ergebnisse genehmigt und zu Handen der Vorprüfung durch den Kanton (AGR) genehmigt. Grundsätzlich wird das Gesamtbild der Mitwirkungseingaben als positiv beurteilt. Der nun vorliegende Mitwirkungsbericht fasst die Eingaben zusammen und bewertet diese. 
Der Mitwirkungsbericht kann unter nachstehendem Link eingesehen werden. Er liegt zudem in der Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten in Papierform auf. 

Auflagedokument 
15.11.2023 Medienmitteilung - Ergebnisse Mitwirkung
Der Gemeinderat informiert anhand einer Medienmitteilung über die Ergebnisse der Mitwirkung.
10.05.2023 Präsentation Informationsveranstaltung vom 9. Mai 2023
An der Informationsveranstaltung vom 9. Mai 2023 wurde über den Bearbeitungsstand der Ortsplanungsrevision und die laufende öffentliche Mitwirkung informiert. Die Präsentation dazu kann unter diesem Link eingesehen werden.
21.04.2023 Auflagedokumente öffentliche Mitwirkung
Unter den nachfolgenden Links finden Sie die Auflagedokumente für die öffentliche Mitwirkung. Während der Auflagefrist vom 24. April 2023 bis und mit 2. Juni 2023 können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten, Kramgasse 3, 3506 Grosshöchstetten zu richten. 
05.04.2023 Öffentliche Mitwirkungsauflage
Der Gemeinderat Grosshöchstetten bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision Grosshöchstetten zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Ortsplanungsrevision Grosshöchstetten liegt 40 Tage, vom 24. April 2023 bis und mit 2. Juni 2023 in der Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten auf. Zudem können die Unterlagen zum genannten Zeitpunkt auf dieser Seite eingesehen werden.

Während der Auflagefrist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten, Kramgasse 3, 3506 Grosshöchstetten zu richten. 

05.04.2023 Vorankündigung Informationsveranstaltung Öffentliche Mitwirkung
Bezüglich der öffentlichen Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision findet am Dienstag, 9. Mai 2023, um 19.30 Uhr, in der Aula Grosshöchstetten (Schulhaus Schulgasse, Schulgasse 3) eine Informationsveranstaltung statt.
27.05.2020 Raumentwicklungskonzept - REK (genehmigt und verabschiedet)
27.05.2020 REK - Mitwirkungsbericht (Mitwirkungseingaben)
06.11.2019 Präsentation Mitwirkung REK
03.10.2019 REK - Bericht zur Mitwirkung
18.05.2019 Protokoll Werkstattgespräch ll
18.05.2019 Präsentation Werkstattgespräch II
25.04.2019 Protokoll Werkstattgespräch
11.03.2019 Präsentation Werkstattgespräch
13.02.2019 Teilnehmerliste Begleitgruppe
29.01.2019 Informationen zum Bearbeitungsstand
22.01.2019 Pflichtenheft Nichtständige Kommission OPR
17.01.2019 Protokoll Informationsveranstaltung
17.01.2019 Informationsveranstaltung - Präsentation
03.01.2019 Flyer Infoveranstaltung
10.10.2018 Bauinventar
10.10.2018 Bauperiode
10.10.2018 Gebäudekategorie
10.10.2018 Raumnutzerdichte
10.10.2018 Wohnfläche
05.07.2018 Kredit Ortsplanungsrevision - Medienmitteilung
2018 Kanton Bern - Richtplan 2030
2018 Kanton Bern - Richtplan 2030 - Gesamtkarte
2018 Kanton Bern - Raumplanungsbericht 2018