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Ortsplanungsrevision

Der Gemeinderat Grosshöchstetten hat für die Durchführung der Ortsplanungsrevision eine nichtständige Kommission eingesetzt. Die Arbeit wird unter Begleitung der externen Beratungsfirma IC Infraconsult, Bern, ausgeführt. Der Gemeinderat trägt als Planungsbehörde die Gesamtverantwortung über die Ortsplanungsrevision.

Mitwirkung Bevölkerung
Der Gemeinderat hat im April 2020 das von der Ortsplanungskommission erarbeitete Räumliche Entwicklungskonzept (REK) genehmigt. Das REK wurde zusammen mit einer Begleitgruppe von mehr als 20 Bürgerinnen und Bürger erarbeitet und bildete die Grundlage für den Entwurf der Ortsplanungsrevision. Die Bevölkerung konnte während der Mitwirkungsphase vom 24.04.2023 bis am 02.06.2023 ihre Ideen und Anregungen dem Gemeinderat mitteilen.

Die Eingaben werden nun bearbeitet und Anpassungen geprüft. In der Folge wird der bereinigte Entwurf dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Vorprüfung eingereicht.

Kontakt:
Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten
Kramgasse 3
3506 Grosshöchstetten
info@grosshoechstetten.ch

 

Nachfolgend werden die relevanten Grundlagen und Informationen chronologisch aufgeführt.

  Dokumente
10.05.2023 Präsentation Informationsveranstaltung vom 9. Mai 2023
An der Informationsveranstaltung vom 9. Mai 2023 wurde über den Bearbeitungsstand der Ortsplanungsrevision und die laufende öffentliche Mitwirkung informiert. Die Präsentation dazu kann unter diesem Link eingesehen werden.
21.04.2023 Auflagedokumente öffentliche Mitwirkung
Unter den nachfolgenden Links finden Sie die Auflagedokumente für die öffentliche Mitwirkung. Während der Auflagefrist vom 24. April 2023 bis und mit 2. Juni 2023 können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten, Kramgasse 3, 3506 Grosshöchstetten zu richten. 
05.04.2023 Öffentliche Mitwirkungsauflage
Der Gemeinderat Grosshöchstetten bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision Grosshöchstetten zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Ortsplanungsrevision Grosshöchstetten liegt 40 Tage, vom 24. April 2023 bis und mit 2. Juni 2023 in der Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten auf. Zudem können die Unterlagen zum genannten Zeitpunkt auf dieser Seite eingesehen werden.

Während der Auflagefrist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten, Kramgasse 3, 3506 Grosshöchstetten zu richten. 

05.04.2023 Vorankündigung Informationsveranstaltung Öffentliche Mitwirkung
Bezüglich der öffentlichen Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision findet am Dienstag, 9. Mai 2023, um 19.30 Uhr, in der Aula Grosshöchstetten (Schulhaus Schulgasse, Schulgasse 3) eine Informationsveranstaltung statt.
27.05.2020 Raumentwicklungskonzept - REK (genehmigt und verabschiedet)
27.05.2020 REK - Mitwirkungsbericht (Mitwirkungseingaben)
06.11.2019 Präsentation Mitwirkung REK
03.10.2019 REK - Bericht zur Mitwirkung
18.05.2019 Protokoll Werkstattgespräch ll
18.05.2019 Präsentation Werkstattgespräch II
25.04.2019 Protokoll Werkstattgespräch
11.03.2019 Präsentation Werkstattgespräch
13.02.2019 Teilnehmerliste Begleitgruppe
29.01.2019 Informationen zum Bearbeitungsstand
22.01.2019 Pflichtenheft Nichtständige Kommission OPR
17.01.2019 Protokoll Informationsveranstaltung
17.01.2019 Informationsveranstaltung - Präsentation
03.01.2019 Flyer Infoveranstaltung
10.10.2018 Bauinventar
10.10.2018 Bauperiode
10.10.2018 Gebäudekategorie
10.10.2018 Raumnutzerdichte
10.10.2018 Wohnfläche
05.07.2018 Kredit Ortsplanungsrevision - Medienmitteilung
2018 Kanton Bern - Richtplan 2030
2018 Kanton Bern - Richtplan 2030 - Gesamtkarte
2018 Kanton Bern - Raumplanungsbericht 2018