Meldung Wärmeerzeugerersatz
Der Ersatz eines Wärmeerzeugers zur Gebäudebeheizung ist meldepflichtig, dies ist über das Portal eBau -> Spezialverfahren -> Meldung Wärmeerzeugerersatz möglich. Die Frist für die Umsetzung der gewählten Standardlösung beträgt ein Jahr ab Einreichen der Meldung Wärmeerzeugerersatz via eBau.
Zu beachten ist, dass einige Standardlösungen baubewilligungspflichtig sind. Sie erfordern eine rechtskräftige Baubewilligung der Baubewilligungsbehörde.
Eine Auflistung der baubewilligungspflichtigen, baubewilligungsfreien und förderberechtigten Heizungen finden Sie im folgenden Merkblatt: Baubewilligungspflicht in Abhängigkeit der gewählten Standardlösung
Zugehörige Objekte
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| aue-en-merkblatt-baubewilligungspflicht-in-abhängigkeit-der-gewählten-standardlösung (PDF, 240 kB) | Download | 0 | aue-en-merkblatt-baubewilligungspflicht-in-abhängigkeit-der-gewählten-standardlösung |
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| Bereich Bau | 031 710 21 20 | info@grosshoechstetten.ch |