Weiterhin Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot
Es gilt weiterhin ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) bleibt im Verwaltungskreis Bern-Mittelland und weiteren sechs Verwaltungskreisen untersagt: Weiterhin Feuerverbote in sieben VerwaltungskreisenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Feuer ausserhalb der Feuerverbotszonen
Ausserhalb der Feuerverbotszonen (ab einem Mindestabstand zum Wald von 50 Meter) dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Alle Feuer sind immer zu beobachten und ein Funkenwurf sofort zu löschen. Bei Wind ist auch ausserhalb der Feuerverbotszone ganz auf Feuer zu verzichten.
Das generelle Feuerwerksverbot beinhaltet ein Verbot für
- das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen
- das Anzünden von Höhenfeuern
- das Steigenlassen von Himmelslaternen
Das Verbot gilt auch ausserhalb der Feuerverbotszonen.
Weitere Informationen: WaldbrandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Merkblatt: FeuerverbotExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Hotline ab 17.00 Uhr und an Wochenenden: 031 635 23 53
Bildquelle: https://umweltblog.baden.ch/waldbrand/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.