Abstimmungen und Wahlen
Abstimmungen und Wahlen im Jahr 2024
Abstimmungen:
- 3. März 2024
- 9. Juni 2024
- 22. September 2024
- 24. November 2024
Gemeindewahlen:
Die nächsten Gemeindewahlen finden im Jahr 2025 statt.
Kantonale Wahlen:
Die nächsten kantonalen Wahlen finden im Jahr 2026 statt.
Nationale Wahlen:
Die nächsten National- und Ständeratswahlen finden im Jahr 2027 statt.
Aktuell keine Informationen |
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26.11.2023 | Keine Abstimmung | |
18.06.2023 | Abstimmung zu kantonalen und eidgenössischen Vorlagen | Zu den Ergebnissen |
12.03.2023 | Abstimmung zu kantonalen und eidgenössischen Vorlagen | Zu den Ergebnissen |
25.09.2022 | Urnenabstimmung Abstimmungsvorlage: Gesamtprojekt Mirchelstrasse / Weyer (Einführung Trennsystem Kanalisation, Ersatz Wasserversorgungsleitung Mirchelstrasse Süd und Sanierung Mirchelstrasse) - Genehmigung Verpflichtungskredit |
Zu den Ergebnissen |
27.03.2022 | Grossrats- und Regierungsratswahlen 2022 | Zu den Ergebnissen |
13.02.2022 | Abstimmung zu kantonalen und eidgenössischen Vorlagen | Zu den Ergebnissen |
28.11.2021 | Abstimmungen zu eidgenössischen Vorlagen | Zu den Ergebnissen |
24.10.2021 | Gemeindeurnenwahlen 2021 |
Ergebnisse Gemeinderat |
26.09.2021 | Abstimmung zu kantonalen und eidgenössischen Vorlagen | Ergebnisse der Urnenabstimmung |
10.01.2021 | Urnenabstimmung anstelle Gemeindeversammlung | Ergebnisse der Urnenabstimmung |
29.10.2017 | Gemeindeurnenwahlen 2017 | Ergebnisse Geschäftsprüfungskommission Ergebnisse Gemeinderat Ergebnisse Primar- und Realschulkommission Ergebnisse Sekundarschulkommission |
Hinweise
Mit der App «VoteInfo» kann das Abstimmungsgeschehen am Sonntag quasi live mitverfolgt werden. Die Nutzerinnen und Nutzer können ab 12.00 Uhr auf «VoteInfo» erfahren, wie ihre Gemeinde, ihr Kanton und die Schweiz zu eidgenössischen und kantonalen Vorlagen gestimmt haben. Die App ist für Android und iOS erhältlich. Auf ihrem Smartphone finden sie nebst den Abstimmungsresultaten auch die Erläuterungen zu allen nationalen und kantonalen Vorlagen.
Stets aktuelle Informationen sind bereits am Tag der Wahl / der Abstimmung bei der Staatskanzlei des Kantons Bern ersichtlich:
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Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Begehren um Ausstellung eines Duplikates der Stimmkarte können bis am Donnerstag vor der Abstimmung, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten geltend gemacht werden. Später werden keine Stimmkarten mehr ausgestellt. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis (Pass oder Identitätskarte) mit.
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert für Stimm- und Wahlzettel.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn in Pfeilrichtung zusammen mit dem Stimmkuvert in das „Zustell- und Antwortkuverts“, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint. Kleben Sie das Kuvert anschliessend zu.
- Sie können Ihre briefliche Stimmabgabe per Post schicken (bitte frankieren), in den Briefkasten der Gemeinde einwerfen oder es während der Bürostunden bei der Gemeindeverwaltung abgeben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- Ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- Die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- Das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
Uhrzeit und Ort
Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr. Die letzte Leerung des Briefkastens der Gemeindeverwaltung ist um 11.00 Uhr, danach werden keine Kuverts mehr angenommen.
Grosshöchstetten, Kramgasse 3, Gemeindeverwaltung Erdgeschoss
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Bürgerdienste | 031 710 21 10 | info@grosshoechstetten.ch |