Kopfzeile

Inhalt

Abstimmungen und Wahlen

Abstimmungen und Wahlen im Jahr 2025

Abstimmungen:

  • 9. Februar 2025
  • 18. Mai 2025
  • 28. September 2025
  • 30. November 2025

Gemeindewahlen:
Die nächsten Gemeindewahlen finden am 26. Oktober 2025 statt.

Kantonale Wahlen:
Die nächsten kantonalen Wahlen finden am 29. März 2026 statt.

Nationale Wahlen:
Die nächsten National- und Ständeratswahlen finden im Jahr 2027 statt.
 

Informationen zu bevorstehenden Abstimmungen und Wahlen

05.05.2025

Gemeindeurnenwahlen 2025

Am Sonntag, 26. Oktober 2025 finden an der Urne die Gesamterneuerungswahlen 2025 für die Amtsdauer vom 1.1.2026 bis 31.12.2029 statt. An der Urne sind folgende Behörden zu wählen:

  1. Im Mehrheitswahlverfahren (Majorz)
    1 Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident
  1. Im Verhältniswahlverfahren (Proporz)
    6 Mitglieder des Gemeinderats
    5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
    6 Mitglieder der Bildungskommission

 

Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge (Listen) sind bis spätestens Freitag, 19. September 2025, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Jeder Wahlvorschlag muss eine deutliche Bezeichnung seiner Herkunft (Partei, Gruppierung, Wählergruppe etc.) aufweisen und von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen handschriftlich unterzeichnet sein.
Jede vorgeschlagene Person ist mit ihrem Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse zu kennzeichnen.
Wahlvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze oder Mandate zu verteilen sind. Bei den Listen für Proporzwahlen darf jeder Name zwei Mal aufgeführt (kumuliert) werden.

 

Wählbarkeit
Für das Gemeindepräsidium und den Gemeinderat sind Personen wählbar, die in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind (Wohnsitz Grosshöchstetten). In die Geschäftsprüfungskommission und Bildungskommission sind auch Personen wählbar, die in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Es dürfen nur Personen zur Wahl vorgeschlagen werden, die für die jeweilige Behörde wählbar sind und sich mit der Kandidatur einverstanden erklärt haben.

 

Listenverbindung
Bei den Proporzwahlen können zwei oder mehr Listen durch übereinstimmende Erklärungen der Unterzeichnenden als miteinander verbunden erklärt werden (Listenverbindung). Listenverbindungen müssen bis spätestens Montag, 29. September 2025, 11.30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.

 

Stille Wahlen
Bei stillen Wahlen handelt es sich in der Regel um politische Wahlen bei denen keine Wahlhandlung ausgeführt wird. Stille Wahlen finden dann statt, wenn bei einer Wahl nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt werden als Sitze zu vergeben sind. Wird eine stille Wahl durchgeführt, gelten die aufgestellten Kandidaten respektive der eingereichte Wahlvorschlag automatisch als gewählt.

  • Stille Proporzwahlen (Gemeinderat, Kommissionen)
    Stille Proporzwahlen kommen zustande, wenn die Gesamtzahl aller gültigen Vorgeschlagenen der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht. In diesem Fall erklärt der Gemeinderat alle Kandidatinnen und Kandidaten ohne Durchführung eines Urnengangs als gewählt (Art. 34 RAW).

 

  • Stille Majorzwahlen (Gemeindepräsidium)
    Stille Majorzwahlen kommen zustande, wenn nur eine Kandidatin oder ein Kandidat für das Gemeindepräsidium vorgeschlagen wird. In einem solchen Fall wird die vorgeschlagene Person vom Gemeinderat ohne Durchführung eines Wahlgangs als gewählt erklärt (Art. 75 RAW).

 

Vorschau übrige Kommissionswahlen
Die Mitglieder der übrigen Kommissionen werden durch den Gemeinderat gewählt. Die Wahlvorschläge werden bis Montag, 10. November 2025, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen sein. Genauere Informationen zu den übrigen Kommissionswahlen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Im Weiteren gelten die Bestimmungen des Reglements über Abstimmungen und Wahlen.

 

Ergebnisse vergangener Wahlen und Abstimmungen

09.02.2025 Urnenabstimmung

Abstimmungsvorlage
In Anwendung von Art. 40, Abs. 1 sowie Art. 33, lit. c Gemeindeordnung und Art. 77 ff Reglement über Abstimmungen und Wahlen werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gebracht:

  1. Initiative «Urnenabstimmung anstelle Gemeindeversammlung (Urne statt GV)»
  2. Projekt Neuhausweg (Inlinersanierung Sauber- und Schmutzabwasserleitung, Ersatz Wasserversorgungsleitung, Sanierung Gemeindestrasse Neuhausweg) - Genehmigung Verpflichtungskredit
Zu den Ergebnissen
24.11.2024

Energie Grosshöchstetten AG - Gemeindeurnenabstimmung über die Gewährung von Darlehen und Bürgschaften

Die gemeindeeigene Energie Grosshöchstetten AG (nachfolgend «ENGH») benötigt für ihre Liquidität neue finanzielle Mittel der Gemeinde. Auf Gesuch der ENGH beantragt der Gemeinderat die Genehmigung eines Betrags von total CHF 4 Millionen und führt dazu am 24. November 2024 eine Gemeindeurnenabstimmung durch.

Gemeindeabstimmung: Zu den Ergebnissen
24.11.2024 Abstimmung zu eidgenössischen Vorlagen Eidgenössisch: Zu den Ergebnissen
22.09.2024 Abstimmung zu eidgenössischen und kantonalen Vorlagen. Kantonal: Zu den Ergebnissen
Eidgenössisch: Zu den Ergebnissen
09.06.2024 Abstimmung zu eidgenössischen Vorlagen Eidgenössisch: Zu den Ergebnissen
03.03.2024 Abstimmung zu kantonalen und eidgenössischen Vorlagen Kantonal: Zu den Ergebnissen
Eidgenössisch: Zu den Ergebnissen
26.11.2023 Keine Abstimmung  
18.06.2023 Abstimmung zu kantonalen und eidgenössischen Vorlagen Zu den Ergebnissen
12.03.2023 Abstimmung zu kantonalen und eidgenössischen Vorlagen Zu den Ergebnissen
25.09.2022 Urnenabstimmung
Abstimmungsvorlage:

Gesamtprojekt Mirchelstrasse / Weyer (Einführung Trennsystem Kanalisation, Ersatz Wasserversorgungsleitung Mirchelstrasse Süd und Sanierung Mirchelstrasse) - Genehmigung Verpflichtungskredit

Zu den Ergebnissen
27.03.2022 Grossrats- und Regierungsratswahlen 2022 Zu den Ergebnissen
13.02.2022 Abstimmung zu kantonalen und eidgenössischen Vorlagen Zu den Ergebnissen
28.11.2021 Abstimmungen zu eidgenössischen Vorlagen Zu den Ergebnissen
24.10.2021 Gemeindeurnenwahlen 2021

Ergebnisse Gemeinderat
Ergebnisse Geschäftsprüfungskommission
Ergebnisse Bildungskommission

26.09.2021 Abstimmung zu kantonalen und eidgenössischen Vorlagen Ergebnisse der Urnenabstimmung
10.01.2021 Urnenabstimmung anstelle Gemeindeversammlung Ergebnisse der Urnenabstimmung
29.10.2017 Gemeindeurnenwahlen 2017 Ergebnisse Geschäftsprüfungskommission
Ergebnisse Gemeinderat
Ergebnisse Primar- und Realschulkommission
Ergebnisse Sekundarschulkommission

 

Hinweise

Mit der App «VoteInfo» kann das Abstimmungsgeschehen am Sonntag quasi live mitverfolgt werden. Die Nutzerinnen und Nutzer können ab 12.00 Uhr auf «VoteInfo» erfahren, wie ihre Gemeinde, ihr Kanton und die Schweiz zu eidgenössischen und kantonalen Vorlagen gestimmt haben. Die App ist für Android und iOS erhältlich. Auf ihrem Smartphone finden sie nebst den Abstimmungsresultaten auch die Erläuterungen zu allen nationalen und kantonalen Vorlagen.

Stets aktuelle Informationen sind bereits am Tag der Wahl / der Abstimmung bei der Staatskanzlei des Kantons Bern ersichtlich:
Abstimmungen
Wahlen

Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Begehren um Ausstellung eines Duplikates der Stimmkarte können bis am Donnerstag vor der Abstimmung, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten geltend gemacht werden. Später werden keine Stimmkarten mehr ausgestellt. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis (Pass oder Identitätskarte) mit.

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert für Stimm- und Wahlzettel.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn in Pfeilrichtung zusammen mit dem Stimmkuvert in das „Zustell- und Antwortkuverts“, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint. Kleben Sie das Kuvert anschliessend zu.
  4. Sie können Ihre briefliche Stimmabgabe per Post schicken (bitte frankieren), in den Briefkasten der Gemeinde einwerfen oder es während der Bürostunden bei der Gemeindeverwaltung abgeben.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • Ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • Die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • Das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält

Uhrzeit und Ort

Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr. Die letzte Leerung des Briefkastens  der Gemeindeverwaltung ist um 11.00 Uhr, danach werden keine Kuverts mehr angenommen.
Grosshöchstetten, Kramgasse 3, Gemeindeverwaltung Erdgeschoss

Zugehörige Objekte