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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wie erlangt man ein Handlungsfähigkeitszeugnis bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Bern (KESB)?
  • Das Gesuch erfolgt bei der örtlich zuständigen KESB direkt am Schalter, per Post oder über die lnfomailadresse.
  • Die gesuchstellende Person hat sich am Schalter auszuweisen oder dem schriftlichen Antrag eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes beizulegen.
  • Die KESB überprüft die Personalien im GERES; bei Unstimmigkeit nimmt sie Rücksprache mit der Einwohnerkontrolle der Gemeinde.
  • Die KESB überprüft, ob für die betroffene Person eine die Handlungsfähigkeit einschränkende Erwachsenenschutzmassnahme besteht.
  • lst die Handlungsfähigkeit gegeben oder nur teilweise eingeschränkt, stellt die KESB das Handlungsfähigkeitszeugnis aus. Die Gebühr beträgt CHF 20.00. Der Betrag wird vorzugsweise am KESB-Schalter bar einkassiert. Bei Versand des Handlungsfähigkeitszeugnisses mit Rechnungstellung beträgt die Gebühr CHF 30.00.

Bestelladresse:

KESB Mittelland Süd
Tägermattstrasse 1
Postfach 1224
3110 Münsingen

031 635 21 00
031 635 21 49 (Fax)
info.kesb-ms@jgk.be.ch

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