Kopfzeile

Inhalt

Glücksspiele

Lotterien
Gesuche für die Erteilung einer Lotteriebewilligung sind mit dem  Formular zu stellen, welches bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern verfügbar ist.  
Das Gesuch ist daraufhin direkt bei der Sicherheitsdirektion einzureichen. Der bisherige Gesuchsweg via Gemeinde und Regierungsstatthalteramt entfällt somit. 

Bitte beachten
Das Gesuch muss bis spätestens am 30. September des Jahres vor dem Beginn des Losverkaufs eingereicht werden. Auf verspätet eingereichte Gesuche kann nicht eingetreten werden. Für Lotterien, die in diesem Jahr durchgeführt werden, müssen die Gesuche raschmöglichst eingereicht werden.
Lotteriebewilligungen werden nur für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke mit mindestens regionaler Bedeutung erteilt. 


Tombola und Lotto
Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten.

Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung

Weitere Informationen
Unter diesem Link können Sie sämtliche Gesuche zum Thema Glücksspiele herunterladen. Falls Sie noch weitere Fragen haben, erhalten Sie unter 031 710 21 10 oder info@grosshoechstetten.ch Auskunft.

Zugehörige Objekte