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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot

24. Juli 2026
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle kommende Woche gilt ab sofort und für den ganzen Kanton Bern sowohl
  • ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter), als auch
  • ein Feuerwerksverbot. Das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern ist generell verboten.

Feuer ausserhalb der Feuerverbotszonen
Ausserhalb der Feuerverbotszonen (ab einem Mindestabstand zum Wald von 50 Meter) dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Alle Feuer sind immer zu beobachten und ein Funkenwurf sofort zu löschen. Bei Wind ist auch ausserhalb der Feuerverbotszone ganz auf Feuer zu verzichten.

Das generelle Feuerwerksverbot beinhaltet ein Verbot für

  • das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen
  • das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuer
  • das Steigenlassen von Himmelslaternen

Das Verbot gilt auch ausserhalb der Feuerverbotszonen.

Die Verbote gelten ab sofort und mindestens bis am 6. August 2026. Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 6. August 2026 neu beurteilt.

Weitere Informationen: WaldbrandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Merkblatt: FeuerverbotExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Hotline ab 17.00 Uhr und an Wochenenden: 031 635 23 53

 

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