Ortsplanungsrevision
Ortsplanungsrevision
Aufgrund mehrerer Inputs anlässlich der Informationsveranstaltung vom 18. August 2025 und den anschliessenden Einspracheverhandlungen im Rahmen der öffentlichen Auflage bezüglich baulichen Möglichkeiten bei Aufzonungen hat der Gemeinderat an der Sitzung vom 31. März 2026 entschieden, im Baureglement eine Änderung vorzunehmen und dadurch eine 2. öffentliche Planauflage durchzuführen.
Änderung bzw. Ergänzung Art. 212 «Mass der Nutzung» im Baureglement Grosshöchstetten, Wohnzone W3 4)
4) Bei Hauptgebäuden, die aufgrund früherer baurechtlicher Vorschriften oder Ausnahmebewilligungen den Grenzabstand nicht einhalten, kann die Erstellung eines zusätzlichen Vollgeschosses unter folgenden Bedingungen erfolgen:
- Innerhalb der bestehenden Fassadenlinien des bestehenden Hauptgebäudes
- Einhaltung maximal zulässigen Anzahl Vollgeschosse und maximal zulässigen Fassadenhöhen
- Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit
Mit dieser Änderung soll eine sanfte Siedlungsentwicklung gegen innen gefördert werden.
Die 2. öffentliche Auflage wird vom 17. April 2026 bis am 18. Mai 2026 durchgeführt. Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Die Änderung wird im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen gem. Art. 122 Abs. 7 BauV durchgeführt.
Publikation geringfügige Änderung, 2. öffentliche Auflage
Änderung Baureglement
Erläuterungsbericht