Gemeindeversammlung - ABGESAGT
Ort
AULA Schulhaus SchulgasseSchulgasse 3
3506 Grosshöchstetten
Informationen
- Beschreibung
Urnenabstimmung anstelle Gemeindeversammlung
Anstelle der für 10. Dezember 2020 geplanten Gemeindeversammlung findet am 10. Januar 2021 eine Urnenabstimmung statt.
Angesichts der Umstände um Covid-19 hat der Gemeinderat Grosshöchstetten beschlossen, anstelle der am 10. Dezember 2020 geplanten Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung am Sonntag, 10. Januar 2021 durchzuführen und über die traktandierten Vorlagen abstimmen zu lassen. Es sind dies das Budget 2021 sowie die Teilrevision des Kommissionsreglementes.
Der Regierungsstatthalter Bern-Mittelland hat am 27. Oktober 2020 die entsprechende Bewilligung mit einer Allgemeinverfügung erteilt.- Weitere Informationen zur Urnenabstimmung vom 10. Januar 2021
- Botschaft zur Urnenabstimmung vom 10. Januar 2021
Traktanden
- Budget 2021
Genehmigung
- Kommissionsreglement
Genehmigung Teilrevision
- Orientierungen aus dem Gemeinderat
- Verschiedenes
Botschaft, Aktenauflage
Über die Traktanden wird im „Dorf-Spiegel“ informiert (Versand in alle Haushaltungen am 27.11.2020). Im Übrigen liegen die Akten zum Budget 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die Teilrevision des Kommissionsreglements wird nach Art. 37 Kantonale Gemeindeverordnung aufgelegt. Allfällige Fragen zu den Geschäften können auch bereits vorgängig an die Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten eingereicht werden (info@grosshoechstetten.ch).
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 30 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einsprachen gegen das Protokoll sind schriftlich an den Gemeinderat zur richten. Der Gemeinderat entscheidet über eingegangene Einsprachen abschliessend und genehmigt das Protokoll.
Schutzmassnahmen (gem. COVID-19 Verordnung)
Die Versammlung wird unter Berücksichtigung der dannzumal geltenden Schutzmassnahmen durchgeführt. Auf ein Apero wird verzichtet.Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger freundlich zur Gemeindeversammlung ein. Stimmberechtigt sind alle Personen, die das eidgenössische und kantonalen Stimmrecht besitzen und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Grosshöchstetten angemeldet sind.