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Urnenabstimmung anstelle Gemeindeversammlung

13. Juni 2021

Ort

Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten
Kramgasse 3
3506 Grosshöchstetten

Kontakt

Geschäftsleiter Beat Graf
info@grosshoechstetten.ch

Website

Informationen

Beschreibung

Anstelle der Gemeindeversammlung fand am 13. Juni 2021 eine Urnenabstimmung statt.

Resultate Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021
Die Jahresrechnung 2020 sowie der Kredit für ein Kleintanklöschfahrzeug der Feuerwehr wurden angenommen. Die beiden Vorlagen für eine Teilrevision des Kommissionsreglement wurden abgelehnt.

 

Die Stimmbeteiligung war pro Vorlage unterschiedlich und lag zwischen 53.10 und 58.56 %.

Jahresrechnung 2020
Die Jahresrechnung 2020 wurde mit 1‘675 Ja- zu 87 Nein-Stimmen angenommen. Sie schliesst im steuerfinanzierten Bereich mit einer schwarzen Null ab. Budgetiert war eine Aufwandüberschuss von CHF 382‘400.00.

Kleintanklöschfahrzeug Feuerwehr
Der Kredit von CHF 360‘000.00 für die Anschaffung eines Kleintanklöschfahrzeugs der Feuerwehr wurde mit 1‘500 Ja- zu 274 Nein-Stimmen gutgeheissen.

Teilrevision Kommissionsreglement
Die Stimmberechtigten haben am 10. Januar 2021 bereits einer umfassenden Teilrevision des Kommissionsreglements zugestimmt. Diese beinhaltete Anpassungen der Kommissions- / Behördenstrukturen per 1. Januar 2022. Mit diesem ursprünglichen Gemeindeurnenentscheid vom 10. Januar 2021 haben die Stimmberechtigten den Gemeinderat ausserdem beauftragt, eine weitere Teilrevisionsvorlage des Kommissionsreglements auszuarbeiten, welche die bisherigen Aufgabenbereiche der Baukommission, der Betriebskommission und der Kommission für öffentliche Sicherheit in zwei Kommissionen zusammenführt.

Aufgrund dessen konnten die Stimmberechtigten an der Abstimmung vom 13. Juni 2021 nun über zwei konkrete Varianten für die Schaffung einer neuen Kommission befinden. In beiden Vorlagen bleibt die aktuelle Baukommission bestehen.

Mit dem getroffenen Entscheid verzichten die Stimmberechtigten auf die Einführung einer neuen Kommission und folgen so der Abstimmungsempfehlung des Gemeinderates, welche beide Vorlagen zur Ablehnung empfohlen hat.

Vorlage a)
Vorlage a) mit neuer „Kommission Planung, Umwelt, Verkehr“

Ja-Stimmen 641
Nein-Stimmen 900

 

Vorlage b)
Vorlage b) mit neuer „Kommission Umwelt, Verkehr“

Ja-Stimmen 320
Nein-Stimmen 1‘194

 

Stichfrage
Die Stichfrage bei Annahme beider Vorlagen hätte Vorlage a) favorisiert und erübrigt sich nun aufgrund des Resultats.

Anzahl Stimmen Vorlage a) 682
Anzahl Stimmen Vorlage b) 413


Aufgrund der Ablehnung beider Vorlagen tritt per 1. Januar 2022 die Fassung des Kommissionsreglements gemäss Abstimmung vom 10. Januar 2021 ohne neue Kommission in Kraft. Diese umfasst eine Baukommission, Bildungskommission, Geschäftsprüfungskommission, Kommission für Kultur und Sport, Schwimmbadbetriebskommission und einen Wahl-/Abstimmungsausschuss.

 

Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 (anstelle der Juni-Gemeindeversammlung) und Reglementsauflage

Angesichts der Umstände um Covid-19 hat der Gemeinderat Grosshöchstetten beschlossen, anstelle der am 17. Juni 2021 geplanten Gemeindeversammlung am Sonntag, 13. Juni 2021 eine Urnenabstimmung durchzuführen (zusammen mit der kantonalen und eidgenössischen Abstimmung). Die für die Durchführung einer Gemeindeversammlung notwendigen Schutzmassnahmen (Abstandsvorschriften) können bei der zu erwartenden Teilnehmerzahl nicht gewährleistet werden, weshalb über die traktandierten Vorlagen an der Urne abgestimmt werden soll.

Der Regierungsstatthalter Bern-Mittelland hat am 27. Oktober 2020 die entsprechende Bewilligung mit einer Allgemeinverfügung erteilt. Diese wurde verlängert und ist bis 30. Juni 2021 gültig.

 

Abstimmungsvorlagen

Zur Abstimmung unterbreitet werden folgende Vorlagen

  1. Jahresrechnung 2020 – Genehmigung
  2. Kleintanklöschfahrzeug Feuerwehr – Genehmigung Verpflichtungskredit
  3. Teilrevision Kommissionsreglement – Genehmigung

 

Zur Kenntnis unterbreitet werden folgende Vorlagen

  1. Sanierung Freibad – Kenntnisgabe Kreditabrechnung
  2. Trennsystem Hasliweg – Kenntnisgabe Kreditabrechnung
  3. Erneuerung Wasserversorgungsleitung Möschbergweg – Kenntnisgabe Kreditabrechnung
  4. Erneuerung Kanalisationsleitung Möschbergweg – Kenntnisgabe Kreditabrechnung
  5. ARA Sanierung Sandfang und Feinrechenanlage – Kenntnisgabe Kreditabrechnung
  6. Aufhebung Bahnübergang Trogmattweg, Ersatzlösung mit Verlängerung – Kenntnisgabe Kreditabrechnung


Botschaft zur Urnenabstimmung
Hier finden Sie die Botschaft zur Urnenabstimmung vom 13.06.2021.

Jahresrechnung 2020
Die vollständige Jahresrechnung 2020 (Traktandum 1) ist im Link unten abrufbar. Die Jahresrechnung kann auch bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter Tel. 031 710 21 30 bestellt werden.
>> Jahresrechnung 2020 <<

 

Rechnungsprüfung

Das Rechnungsprüfungsorgan Finances Publiques AG hat die Buchhaltung und die Gemeinderechnung für das Jahr 2020 im Verlaufe des Monats April 2021 geprüft. Das Revisionsorgan beantragt den Stimmberechtigten die Jahresrechnung 2020 zur Genehmigung. Der Revisionsbericht ist ebenfalls im Link unten abrufbar oder kann bei der Gemeindeverwaltung verlangt werden.
>> Bericht Rechnungsprüfungsorgan zur Jahresrechnung 2020 <<

 

Stellungnahme Geschäftsprüfungskommission GPK

Die GPK ist nicht das Rechnungsprüfungsorgan der Gemeinde. Die GPK verweist in Bezug auf die Prüfung der Jahresrechnung 2020 deshalb auf die Beurteilung und Empfehlung des Rechnungsprüfungsorgans Finances Publiques AG. Die GPK hat keine formellen Einwände vorzubringen, über die Jahresrechnung abzustimmen.

 

Reglementsauflage
Die aktuelle Teilrevisionsvorlage des Kommissionsreglements (Traktandum 3) liegt nach Art. 37 Kant. Gemeindeverordnung 30 Tage, vom 7. Mai 2021 bis 7. Juni 2021 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Das Auflageexemplar ist auch nach Ablauf der offiziellen Auflagefrist im Link unten einsehbar oder kann bei der Verwaltung verlangt werden (031 710 21 10).
>> Kommissionsreglement Teilrevision - Auflageexemplar <<

 

Zustellung Stimmmaterial, Stimmrecht
Das Stimmmaterial wird den Stimmberechtigten spätestens 3 Wochen vor dem Abstimmungssonntag, bis 22. Mai 2021, zugestellt. Wer die Postsendung nicht erhalten sollte wird gebeten, die Unterlagen bis am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag, 8. Juni 2021 bei der Gemeindeverwaltung anzufordern.

Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, welche das eidgenössische und kantonale Stimmrecht besitzen und seit drei Monaten in der Gemeinde Grosshöchstetten angemeldet sind.

 

Stimmabgabe

  • Persönlich an der Urne: Die Stimmzettel können zusammen mit der Ausweiskarte im Abstimmungslokal in der Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten, Schalterbereich Erdgeschoss, Kramgasse 3, persönlich am Sonntag, 13. Juni 2021, zwischen 10.00 und 11.00 Uhr in die Urne eingelegt werden.
  • Brieflich: Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig. Wer brieflich abstimmen will, legt den ausgefüllten Abstimmungszettel in das Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu. Das verschlossene Kuvert ist zusammen mit der persönlich unterzeichneten Ausweiskarte in das Antwortkuvert zu legen. Dieses ist ebenfalls zu verschliessen und kann dann der Gemeindeverwaltung per Post zugestellt oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung gelegt werden (letzte Leerung Sonntag, 13. Juni 2021, 10.00 Uhr). Im Übrigen wird auf die Bestimmungen über die briefliche Stimmabgabe auf dem Abstimmungskuvert verwiesen.
  • Stellvertretung: Die Stimmabgabe durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter ist nicht zulässig.

Sind Stimmberechtigte wegen einer Beeinträchtigung nicht in der Lage, die für die Stimmabgabe nötigen Handlungen selbst vorzunehmen, so darf die Hilfe von Amtspersonen oder Mitgliedern des Stimmausschusses in Anspruch genommen werden. Das Stimmgeheimnis ist zu gewährleisten.

 

Abstimmungsausschuss
Zur Ausmittlung der Resultate werden die Mitglieder des ordentlichen Abstimmungs- und Wahlausschusses sowie Verwaltungspersonal eingesetzt.

 

Rechtsmittel
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Beschwerde geführt werden (Art. 60 ff VRPG).