Schlichtungsbehörde
Zuständig: Bereich Bürgerdienste Für die Gemeinde Grosshöchstetten ist die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland zuständig. Die regionale Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland ist zuständig für alle Schlichtungsgesuche, die in ihrer Gerichtsregion anfallen. Die Gerichtsregion Bern-Mittelland entspricht der gleich bezeichneten Verwaltungsregion gemäss Artikel 39a des Gesetzes vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG) [BSG 152.01]. Streitigkeiten nach dem Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) behandelt ausschliesslich die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland. Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland
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