Beglaubigung einer Unterschrift
Zuständig: Bereich Bürgerdienste Beglaubigungen von Unterschriften müssen im Kanton Bern durch einen Notar ausgeführt werden. Für die Beglaubigung von Unterschriften von Privatpersonen ist im Kanton Bern einzig der Notar zuständig. Die bernischen Gemeinden sind dazu nicht berechtigt. In anderen Kantonen liegt die Beglaubigung von Unterschriften teilweise in der Kompetenz der Gemeinden.
Auszug aus der Notariatsverordnung des Kantons Bern:
Eine Unterschriftenbeglaubigung kostet mindestens CHF 20.00 und höchstens CHF 100.00 gemäss Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN, Art. 27 Abs. 1). Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin beim Notar Ihrer Wahl und nehmen Sie eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass mit.
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