Kopfzeile

Inhalt

Quellensteuer

Quellensteuerpflichtige Personen

Ausländische Arbeitnehmende mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, unterliegen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie für Ersatzeinkünfte dem Quellensteuerabzug.

 

Schuldner der steuerbaren Leistung

Schuldner der steuerbaren Leistung (SSL) sind beispielsweise Arbeitgebende, Versicherer, Vorsorgeeinrichtungen usw. Die geschuldete Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde wird dem Arbeitnehmer (steuerpflichtige Person) durch den SSL direkt vom Lohn abgezogen und der Steuerverwaltung des Kantons Bern überwiesen.

 

Wegleitung, Merkblätter, Tarife und Formulare zur Quellensteuer können Sie bei der Steuerverwaltung kostenlos beziehen.

 

 

Zugehörige Objekte