Steuererlass
Zuständig: Bereich Finanzen Sind Sie in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten und es ist Ihnen unmöglich, rechtskräftig veranlagte Steuern zu bezahlen? Hier erfahren Sie, was Sie bei einem Erlassgesuch beachten müssen. Die Anforderungen, dass Ihnen rechtskräftig veranlagte Steuern erlassen werden, sind hoch. Ein Erlassgesuch hat nur Aussichten auf Erfolg, wenn Sie folgende sieben Fragen mit «Nein» beantworten können. Wenn Sie eine dieser Fragen mit «Ja» beantworten, kann grundsätzlich kein Erlass gewährt werden. Sie haben jedoch in diesem Fall die Möglichkeit, ein Gesuch für Zahlungserleichterung zu stellen.
Erlassgesuche reichen Sie mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formular Erlassgesuch bei der Veranlagungsgemeinde ein. Wird das Erlassgesuch von einem Vertreter der steuerpflichtigen Person gestellt, ist eine entsprechende Vollmacht beizulegen. Wir empfehlen Ihnen, wenn immer möglich trotz Einreichen eines Erlassgesuches Teilzahlungen unter Vorbehalt zu leisten. Sie vermeiden damit übermässige Zahlungsrückstände und Zinsfolgen bei einer Abweisung oder nur teilweisen Gutheissung des Gesuches.
|