Steuern bezahlen
Zuständig: Bereich Finanzen Ratenrechnungen Diese Steuerrechnungen sind provisorisch. Grundlage für die Berechnung der Ratenrechnungen ist die zuletzt eingereichte Steuererklärung bzw. der aktuelle Veranlagungsstand. Solange die Steuererklärung des Vorjahres nicht eingereicht ist, dienen die früheren Jahre als Bemessungsgrundlage. Die getätigten Zahlungen werden nach Bearbeitung der Steuererklärung in der Schlussabrechnung angerechnet und zusammen mit der Veranlagungsverfügung zugestellt. Termine und Fälligkeiten
Raten waren zu hoch Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Ihre Raten zu hoch waren, erstatt Ihnen die Steuerverwaltung die Differenz mitsamt Vergütungszins zurück. Raten waren zu tief Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Ihre Raten zu tief waren, erhalten Sie mit der Schlussabrechnung eine Rechnung zur Bezahlung der Differenz. Ein Verzugszins ist in diesen Fällen nicht geschuldet.
Einzahlungsscheine bestellen Benötigen Sie Einzahlungsscheine ohne vorgedruckten Betrag für Teilzahlungen von Ratenrechnungen? Solange noch keine Schlussabrechnung vorliegt, können Sie diese bestellen über das Kontaktformular der Steuerverwaltung oder via BE Login.
Zahlungserleichterung Schlussabrechnungen Schlussabrechnungen erhalten Sie zusammen mit der Veranlagungsverfügung, Entscheidrechnungen beispielsweise nach der Bearbeitung einer Einsprache. Es ist nicht möglich, Beträge aus einer Schlussabrechnung oder Entscheidrechnung ohne Weiteres aufzuteilen, da Verfügungen innert 30 Tagen rechtskräftig werden. Sie haben jedoch bei Zahlungsschwierigkeiten die Möglichkeit, ein Gesuch auf Zahlungserleichterung bei der zuständigen Inkassostelle (siehe Brief) zu stellen. Beachten Sie dabei:
Weiterführende Informationen Weitere Informationen zu sämtlichen Steuerarten finden Sie unter www.taxme.ch. Steuerverwaltung des Kantons Bern Postadresse Standort Telefon 031 633 60 01
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