Kopfzeile

Inhalt

Steuererklärung

Steuererklärung
Die Steuererklärungsformulare oder der Brief mit der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung werden jeweils ab Januar zugestellt. Die Steuererklärung ist an die Wohnsitzgemeinde, in der die steuerpflichtige Person per 31.12. angemeldet war, einzureichen.

Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung? Eine Liste mit Kontakten finden Sie in der PDF-Datei "Liste Steuererklärungen ausfüllen" ganz unten auf dieser Seite.

 

Am einfachsten füllen die steuerpflichtigen Personen ihre Steuererklärung direkt im Internet aus.

TaxMe-Online mit BE-Login

  • Neu: Einfache Sofortregistrierung
  • Neu: Erforderliche Belege können direkt online eingereicht werden
  • Neu: Die Steuererklärung kann vollständig elektronisch freigegeben und eingereicht werden

Steuerpflichtige Personen müssen die Freigabequittung nicht mehr unterschreiben und an die Wohnortgemeinde schicken. Weitere Vorteile: Überblick über Rechnungen, Veranlagungen, Zahlungen sowie Vorauszahlungen

 

TaxMe-Online ohne BE-Login

Steuerpflichtige Personen können die Steuererklärung mit TaxMe-Online ohne BE-Login ausfüllen, müssen jedoch die Freigabequittung drucken, unterschreiben und zusammen mit den verlangten Belegen an die Wohnsitzgemeinde senden.
 

Für TaxMe-Online mit oder ohne BE-Login gilt:

  • Stammdaten und wiederkehrende Angaben sind bereits erfasst.
  • Während dem Ausfüllen lassen sich auch die Vorjahresdaten öffnen.
  • Es sind nur diejenigen Bereiche auszufüllen, die aufgrund der persönlichen Angaben aktiv sind.
  • Das Programm führt Sie Schritt für Schritt durch die Steuererklärung.
  • Die Arbeit kann jederzeit ohne Datenverlust unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden.
  • Alle Überträge aus einzelnen Rubriken sowie auch die Berechnungen erfolgen automatisch.

 

Fristverlängerung

 

Als Privatperson (auch natürliche Person genannt) müssen Sie Ihre Steuererklärung, in der Sie Ihr Einkommen und Vermögen versteuern, bis zum 15. März einreichen. Ebenfalls als Privatperson gelten selbstständig Erwerbstätige sowie Landwirte, wobei diese Ihre Steuererklärung bis zum 15. Mai einreichen müssen.

Wenn Sie einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen und an einem Virtuellen Steuersubjekt (Erbengemeinschaft, Miteigentümergemeinschaft, Kollektiv-, Kommandit- und einfache Gesellschaft) beteiligt sind, können Sie Ihre persönliche Steuererklärung bis zum 15. Mai einreichen.

Falls Sie eine Fristverlängerung benötigen, müssen Sie diese vor dem ordentlichen Abgabetermin (15. März bzw. 15. Mai) beantragen. Die Fristverlängerung können Sie online, telefonisch oder schriftlich beantragen. Sie können die Frist bis 15. September bzw. bis längstens 15. November des laufenden Jahres verlängern.

Frist online verlängern

  1. Sie benötigen die ZPV-Nummer, die Fall-Nummer und den ID-Code. Diese Infos finden Sie im Brief zur Steuererklärung.
  2. Melden Sie sich mit den oben erwähnten Daten im TaxMe an.
  3. Bestätigen Sie den Antrag mit Klick auf den entsprechenden Button.
  4. Drucken Sie die Bestätigung aus und bewahren Sie den Beleg auf. Sie erhalten keine weitere Bestätigung per Post zugestellt.

Gebühren Fristverlängerung
Neue Fristverlängerungspraxis ab 1. Januar 2021

  Online Schriftlich, telefonisch, Schalter*
Fristverlängerung bis 15. Juli gebührenfrei CHF 20.00
Fristverlängerung bis 15. September CHF 20.00 CHF 40.00
Fristverlängerung bis 15. November CHF 40.00 CHF 60.00

*bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern
 

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zu sämtlichen Steuerarten finden Sie unter www.taxme.ch.

Steuerverwaltung des Kantons Bern

Postadresse
Postfach
3001 Bern

Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern

Telefon 031 633 60 01

Zugehörige Objekte

Name
Liste_Steuererklarung_ausfullen.pdf Download 0 Liste_Steuererklarung_ausfullen.pdf
taxme-promo_2022_a4_h_de_web.pdf Download 1 taxme-promo_2022_a4_h_de_web.pdf