Militärische Meldepflicht
Zuständig: Bereich Bürgerdienste Die militärische Meldepflicht besteht gegenüber dem Sektionschef Emmental-Oberaargau (ehemalige Ämter: Aarwangen, Burgdorf, Konolfingen, Signau, Trachselwald, Wangen) Papiermühlestrasse 17 Postfach 3000 Bern 22 Tel. 031 634 92 11 Fax 031 634 92 13 E-Mail: ami.bsm@pom.be.ch Wohnortswechsel Als Wohngemeinde gilt die Gemeinde, in der die zivilen Ausweisschriften (Heimatschein) nach Gesetz zu hinterlegen sind. Beim Wegzug in eine andere Gemeinde ist das Dienstbüchlein dem Sektionschef zur Eintragung der Abmeldung vorzuweisen oder einzusenden. Die Anmeldung am neuen Wohnort hat innert 14 Tagen seit der Abmeldung zu erfolgen. Das Dienstbüchlein ist dem zuständigen Sektionschef zur Eintragung der Anmeldung und der neuen Adresse vorzuweisen oder einzusenden. Eine Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde ist dem Sektionschef innert 14 Tagen, unter Vorweisung oder Einsendung des Dienstbüchleins zu melden. Berufsänderungen Berufsänderungen sind dem Sektionschef innert nützlicher Frist und unter Vorweisung oder Einsendung des Dienstbüchleins zu melden. Änderung der Personalien Bei Namensänderung ist das Dienstbüchlein dem zuständigen Sektionschef mit folgenden Beilagen einzureichen
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