Arbeitslosigkeit
Zuständig: Bereich Bürgerdienste Die Arbeitslosigkeit muss persönlich gemeldet werden. Das zuständige Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) befindet sich für die Gemeinde Grosshöchstetten in Gümligen. Melden Sie sich so früh wie möglich, aber spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit an. Bei der Anmeldung wird Ihnen das weitere Vorgehen erläutert und Sie können Ihre Arbeitslosenkasse frei wählen. Welche Unterlagen Sie mitnehmen müssen und weitere Informationen erfahren Sie auf der Webite des Kantons Bern.
RAV Gümligen
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