Strafregisterauszug
Zuständig: Bereich Bürgerdienste Seit 1. April 2009 können Strafregisterauszüge nur noch elektronisch beim Bundesamt für Justiz BJ oder am Postschalter bestellt werden. Vorgedruckte Formulare werden vom Strafregister nicht mehr verarbeitet. Bestellung per Internet Die Gebühr für einen Auszug beträgt CHF 20.00 und ist im Voraus zu entrichten (entweder Online mit Postcard, Eurocard/Mastercard und Visa-Karte oder über Vorauszahlung mit Einzahlungsschein). Bestellung am Postschalter Auf dem Auszug werden Urteile wegen Verbrechen und Vergehen aufgeführt. Urteile wegen Übertretungen erscheinen nur auf dem Auszug, wenn ein Berufsverbot nach Artikel 67 StGB verhängt wurde.
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