Wie erlangt man ein Handlungsfähigkeitszeugnis bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Bern (KESB)?
- Das Gesuch erfolgt bei der örtlich zuständigen KESB direkt am Schalter, per Post oder über die lnfomailadresse.
- Die gesuchstellende Person hat sich am Schalter auszuweisen oder dem schriftlichen Antrag eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes beizulegen.
- Die KESB überprüft die Personalien im GERES; bei Unstimmigkeit nimmt sie Rücksprache mit der Einwohnerkontrolle der Gemeinde.
- Die KESB überprüft, ob für die betroffene Person eine die Handlungsfähigkeit einschränkende Erwachsenenschutzmassnahme besteht.
- lst die Handlungsfähigkeit gegeben oder nur teilweise eingeschränkt, stellt die KESB das Handlungsfähigkeitszeugnis aus. Die Gebühr beträgt CHF 20.00. Der Betrag wird vorzugsweise am KESB-Schalter bar einkassiert. Bei Versand des Handlungsfähigkeitszeugnisses mit Rechnungstellung beträgt die Gebühr CHF 30.00.
Bestelladresse: KESB Mittelland Süd Tägermattstrasse 1
Postfach 1224
3110 Münsingen
031 635 21 00
031 635 21 49 (Fax)
info.kesb-ms@jgk.be.ch