Anmeldung / Zuzug
Zuständig: Bereich Bürgerdienste Anmeldung CH Gemäss Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt haben sich schweizer Bürgerinnen und Bürger innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug in der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus gesetzlichen Gründen ist ein persönliches Erscheinen am Schalter der Einwohnerkontrolle unumgänglich. Das Ausfüllen des Online-Formulars beschleunigt jedoch die Wartezeit am Schalter. Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:
Die Anmeldung in Grosshöchstetten kostet Fr. 14.00. Der Niederlassungsausweis wird Ihnen anschliessend zugestellt. Anmeldung ausländische Staatsangehörige Ausländische Staatsangehörige haben sich innerhalb von 8 Tagen seit dem Zuzug in der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus gesetzlichen Gründen ist ein persönliches Erscheinen am Schalter der Einwohnerkontrolle unumgänglich. Das Ausfüllen des Online-Formulars beschleunigt jedoch die Wartezeit am Schalter. Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:
Bei Familien:
Die Anmeldung in Grosshöchstetten kostet Fr. 25.00. Die Gebühren für den Ausländerausweis sind ebenfalls bei der Anmeldung zu bezahlen (zwischen Fr. 30.00 bis Fr. 140.00; je nach Zuzugsort und Aufenthaltsbewilligung). Online-DiensteMit der Nutzung unseres Onlineschalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 58.9 kB).
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