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Gemeindeversammlung (ausserordentlich)

17. Sept. 2020, 19.30 Uhr

Ort

AULA Schulhaus Schulgasse
Schulgasse 3
3506 Grosshöchstetten

Kontakt

Geschäftsleiter Beat Graf
info@grosshoechstetten.ch

Website

Informationen

Beschreibung

Ergebnisse Gemeindeversammlung

Die an der Gemeindeversammlung vom 17. September 2020 traktandierten Geschäfte wurden genehmigt.

 

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2019
    Genehmigung
     
  2. Ortsplanungsrevision (OPR)
    Genehmigung Nachkredit
     
  3. Gemeindefinanzen
    Orientierung über die Resultate der Aufgabenüberprüfung 2020
     
  4. Behördenorganisation
    Orientierung
     
  5. Verschiedenes / Orientierungen

     

Botschaft, Aktenauflage
Über das Traktandum 1, die Jahresrechnung 2019, wurde bereits im Dorfspiegel 3/2020 ausführlich informiert. In einer Botschaft (Versand in alle Haushaltungen DIN Woche 35) wird die Jahresrechnung nur noch kurz dargestellt und über die weiteren Traktanden orientiert.
Im Übrigen liegen die Akten zu den Traktanden 1 und 2 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Allfällige Fragen zu den Geschäften können auch bereits vorgängig an die Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten eingereicht werden (info@grosshoechstetten.ch).


Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
 

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 30 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einsprachen gegen das Protokoll sind schriftlich an den Gemeinderat zur richten. Der Gemeinderat entscheidet über eingegangene Einsprachen abschliessend und genehmigt das Protokoll.
 

Schutzmassnahmen (gem. COVID-19 Verordnung)

  • Der Einlass in die Aula erfolgt gestaffelt, bitte erscheinen Sie rechtzeitig zur Versammlung, damit es möglichst nicht zu Staus an den Eingängen kommt.
  • Besucherinnen und Besucher sind aufgefordert, an den bereit gestellten Desinfektionsspendern vor dem Eintritt die Hände zu desinfizieren.
  • Besucherinnen und Besucher sind angehalten, zwischen den Teilnehmenden seitlich und hinten ein Abstand von anderthalb Metern einzuhalten. Gehören Teilnehmende zum gleichen Haushalt, entfällt der Mindestabstand.
  • Da die Abstandsvorschriften möglicherweise nicht immer eingehalten werden können, wird empfohlen, Masken zu tragen. Am Eingang werden kostenlos Masken abgegeben. Sie sind trotzdem angehalten, zwischen einzelnen Teilnehmern bzw. Teilnehmergruppen aus dem gleichen Haushalt je einen Sitzplatz frei zu halten.
  • Auf den Stühlen werden Zettel zur Erfassung der Kontaktdaten (Stuhlnummer, Name, Vorname, Adresse, Tel. Nr., EMail) bereitgelegt. Alle Besucherinnen und Besucher sind angehalten, diese Zettel auszufüllen und beim Ausgang in die dafür bereit gestellte Urne einzulegen. Die Zettel werden 14 Tagen nach der Versammlung vernichtet.
  • Sollte sich im Nachgang der Gemeindeversammlung herausstellen, dass eine mit Covid19 angesteckte Person an der Versammlung teilgenommen hat, ist diese gebeten, umgehend die Gemeindeverwaltung zu informieren, damit notfalls Quarantänemassnahmen angeordnet werden können.
  • An Covid19 erkrankte Personen sollen auf eine Teilnahme an der Versammlung verzichten. Ebenfalls Personen, die mit einer erkrankten Person im gleichen Haushalt leben oder engen Kontakt hatten. Hier gelten die jeweiligen Weisungen und Anordnungen der Bundes- und Kantonsbehörden zu Isolation und Quarantäne.
  • Der Auslass aus der Aula erfolgt wiederum gestaffelt. Die Teilnehmenden sind gebeten, das Foyer möglichst zügig zu verlassen. Auf ein Apero wird verzichtet. Am Eingang werden 0.5l Wasserflaschen bereitgestellt.
     

Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger freundlich zur Gemeindeversammlung ein. Stimmberechtigt sind alle Personen, die das eidgenössische und kantonalen Stimmrecht besitzen und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Grosshöchstetten angemeldet sind.