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Gemeindeversammlung

20. Juni 2019, 19.30 Uhr

Ort

AULA Sekundarschule
Schulgasse 3
3506 Grosshöchstetten

Kontakt

Geschäftsleiter Beat Graf
info@grosshoechstetten.ch

Website

Informationen

Beschreibung

Ergebnisse Gemeindeversammlung

Die an der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2019 traktandierten Geschäfte wurden genehmigt.

1. Jahresrechnung 2018
Die Gemeindeversammlung hat die Jahresrechnung 2018 genehmigt.

2. Gemeindeverband ARA Worblental
Dem Beitritt zum Gemeindeverband ARA Worblental mit Sitz in Worblaufen wurde zugestimmt. Die bestehende Teilmitgliedschaft im Verband für den Ortsteil Schlosswil wird damit erweitert auf das Einzugsgebiet Worble.

3. Wasserverbund Kiesental AG (WAKI)
Der Erhöhung des Aktienkapitalanteils der Gemeinde Grosshöchstetten an der Wasserverbund Kiesental AG (WAKI) und dem damit verbundenen Verpflich-tungskredit von CHF 269‘000.00 wurde zugestimmt.

4. Ersatz Elektroinstallationen Sekundarschulhaus
Die Gemeindeversammlung hat von der Kreditabrechnung mit einer Kreditunter-schreitung Kenntnis genommen.

5. Orientierungen

  • Liegenschafts- und Schulraumplanung; Turnhalle
  • Ortsplanungsrevision / Räumliches Entwicklungskonzept REK
  • Sanierung Freibad
  • Altersarbeit

6. Verschiedenes

Aktenauflage
Über die Traktanden wird im „Dorf-Spiegel“ informiert (Versand in alle Haushaltungen am 7. Juni 2019). Im Übrigen liegen die Akten zu den Traktanden 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Allfällige Fragen zu den Geschäften können auch bereits vorgängig an die Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten eingereicht werden (info@grosshoechstetten.ch).

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 30 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einsprachen gegen das Protokoll sind schriftlich an den Gemeinderat zur richten. Der Gemeinderat entscheidet über eingegangene Einsprachen abschliessend und genehmigt das Protokoll.

 

Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger freundlich zur Gemeindeversammlung ein. Stimmberechtigt sind alle Personen, die das eidgenössische und kantonalen Stimmrecht besitzen und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Grosshöchstetten angemeldet sind.