Referendumspublikation Reglemente
Der Gemeinderat hat am 9. März 2021 folgenden Reglementsbeschluss gefällt:
Teilrevision Personalreglement
Die Teilrevision des Personalreglements beinhaltet im Wesentlichen folgende Anpassungen
- Anpassungen aufgrund der Behördenreorganisation
Angehoben wurden die Jahresentschädigungen für den Gemeinderat. Die Erhöhungen wurden nicht im ursprünglich angedachten Mass vorgenommen. Gegenüber den heutigen Entschädigungen wurden sie um 50 % angehoben.
Weiter wurden die Jahresentschädigungen der aufgehobenen Kommissionen gestrichen. - Anpassungen der Feuerwehrentschädigungen
- Übrige Anpassungen, Aktualisierungen
Die angepassten Entschädigungen treten auf 1.1.2022 und die übrigen Änderungen treten mit Rechtskraft der Teilrevision in Kraft.
Der Reglementsbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss Art. 36 Abs. 1, lit. b und Art. 46, lit. b der Gemeindeordnung. Das Reglement liegt während 30 Tagen bis zum 19. April 2021 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung auf.
Fünf Prozent der in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen können innert dieser Frist unterschriftlich verlangen, dass der Reglementsbeschluss der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird.
Zugehörige Objekte
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Personalreglement_Teilrevision_-_Auflageexemplar_GR_09.03.2021.pdf | Download | 0 | Personalreglement_Teilrevision_-_Auflageexemplar_GR_09.03.2021.pdf |