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Gemeindeversammlung

8. Dez. 2022, 19.30 Uhr

Ort

AULA Schulhaus Schulgasse
Schulgasse 3
3506 Grosshöchstetten

Kontakt

Geschäftsleiter Beat Graf
info@grosshoechstetten.ch

Website

Informationen

Beschreibung

Ergebnisse Gemeindeversammlung

Die an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2022 traktandierten Geschäfte wurden behandelt und genehmigt.

 

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Donnerstag, 8. Dezember 2022, 19.30 Uhr,
in der Aula des Schulhauses Schulgasse, Schulgasse 3, Grosshöchstetten

Traktanden

  1. Budget 2023
    Genehmigung
     
  2. Orientierungen aus dem Gemeinderat
  • Liegenschafts- und Schulraumplanung LSP
  • Ortsplanung
  • Zone mit Planungspflicht ZPP Bühlmatte
  • Schwimmbad
  • Nachhaltige Entwicklung
  • Zwischennutzung Schulanlage Schlosswil
  • Begegnungsorte
  • Strommangellage
  • Projekt Weyer
  • Energie Grosshöchstetten AG (ENGH AG)
     
  1. Verschiedenes

 

Botschaft, Aktenauflage
Über die Traktanden wird im „Dorf-Spiegel“ informiert (Erscheinungsdatum am 25.11.2022). Weiter liegen die Akten zum Budget 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Fragen zu den Geschäften können auch bereits vorgängig an die Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten eingereicht werden (info@grosshoechstetten.ch).

 

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.

Soweit Vorbereitungshandlungen (wie die Ansetzung der Gemeindeversammlung, Traktandenliste oder die Erläuterungen zu den Traktanden) angefochten werden sollen, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation bzw. ab Zustellung der Abstimmungserläuterungen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

 

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 30 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einsprachen gegen das Protokoll sind schriftlich an den Gemeinderat zur richten. Der Gemeinderat entscheidet über eingegangene Einsprachen abschliessend und genehmigt das Protokoll.

 

Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger freundlich zur Gemeindeversammlung ein. Stimmberechtigt sind alle Personen, die das eidgenössische und kantonalen Stimmrecht besitzen und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Grosshöchstetten angemeldet sind.