Kopfzeile

Inhalt

Strafregisterauszug

Seit 1. April 2009 können Strafregisterauszüge nur noch elektronisch beim Bundesamt für Justiz BJ oder am Postschalter bestellt werden. Vorgedruckte Formulare werden vom Strafregister nicht mehr verarbeitet.

Bestellung per Internet
Jede Person kann einen sie selbt betreffenden schriftlichen Auszug aus dem Strafregister anfordern. Die Zustellung des Auszuges erfolgt normalerweise an die wohnadresse. Eine direkte Zustellung an eine andere Adresse (z.B. Arbeitgeber) ist möglich, wenn Sie dafür ausdrücklich den Auftrag erteilen.

Die Gebühr für einen Auszug beträgt CHF 20.00 und ist im Voraus zu entrichten (entweder Online mit Postcard, Eurocard/Mastercard und Visa-Karte oder über Vorauszahlung mit Einzahlungsschein).

Bestellung am Postschalter
Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt. Dieses stellt dem Besteller den Auszug innert weniger Arbeitstage auf dem Postweg zu. Bestellungen nehmen alle rund 2000 vernetzten Poststellen in der ganzen Schweiz während den Geschäftszeiten entgegen.

Auf dem Auszug werden Urteile wegen Verbrechen und Vergehen aufgeführt. Urteile wegen Übertretungen erscheinen nur auf dem Auszug, wenn ein Berufsverbot nach Artikel 67 StGB verhängt wurde.

Zugehörige Objekte