Einbürgerungen
Bevor das Einbürgerungsgesuch bei der Gemeinde gestellt werden kann, muss die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller in den schweizerischen Zivilstandsregistern registriert werden. Im Weiteren ist ein Einbürgerungstest zu besuchen sowie, unter Umständen eine Sprachstandanalyse zu absolvieren.
Wir informieren sie gerne über die Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Das Gesuchformular sowie die Unterlagen zu den Tests und der Vorregistration beim Zivilstandsamt können bei uns bezogen werden.
In Grosshöchstetten ist bei der ordentlichen Einbürgerung der Gemeinderat für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts zuständig. Das Einbürgerungsverfahren wird danach durch den Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Bern weitergeführt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Bürgerdienste | 031 710 21 10 | info@grosshoechstetten.ch |
Name | Download |
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