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Todesfälle und Bestattungen

Hinweise und Ratschläge für Angehörige bei Todesfällen

Gemeindeverband Grosshöchstetten
Gemeinden Bowil, Grosshöchstetten, Mirchel, Oberhünigen, Oberthal und Zäziwil

1. Bescheinigung und Meldepflicht des Todesfalles
Bei jedem Todesfall muss ein Arzt beigezogen werden, welcher die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Mit dieser ärztlichen Todesbescheinigung, dem Familienbüchlein und der Niederlassungsbewilligung ist das für den Sterbeort zuständige Zivilstandsamt aufzusuchen. Dort wird die Todesanzeigebescheinigung ausgestellt.

Zivilstandsamt Bern-Mittelland
Laupenstrasse 18a
3008 Bern
031 635 42 00
031 635 42 01 (Fax)
za.mittelland@pom.be.ch

Nachdem das Zivilstandsamt den Tod eingetragen hat, wird es Ihnen die Todesanzeigebescheinigung übergeben. Mit dieser melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung des Bestattungsortes. Die Gemeindeverwaltung organisiert die Vorbereitung der Kirche, die Vorbereitung des Grabes, das Holzkreuz und die Grabausschmückung.

Todesfall ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde melden, falls die Bestattung nicht in der Wohnsitzgemeinde erfolgt (Mitteilung Vertreteradresse für Siegelung, Steuern, Korrespondenzen, etc.).

2. Bestattung
Mit einem Bestattungsdienst Verbindung aufnehmen und die Bestattung organisieren (lassen). Mögliche Bestattungsarten auf dem Friedhof Bowil, Grosshöchstetten und Zäziwil:

Erdbestattung
Reihengrab / Familiengrab

Urnenbeisetzung
Urnengrab / Reihengrab / Gemeinschaftsgrab / Familiengrab

Bestattung im Waldfriedhof
ohne Urne

Wurde eine letztwillige Verfügung (Testament) hinterlassen, ist dort möglicherweise ein Hinweis auf die gewünschte Bestattung zu finden.

3. Bestattungstermin
Sprechen Sie das Bestattungsdatum mit dem zuständigen Pfarramt ab.

4. Aufbahrung
Bestellen Sie den Sarg bei Ihrem Bestattungsunternehmen. Der Bestattungsdienst übernimmt normalerweise die Überführung des Leichnams in die Aufbahrungshalle. Sprechen Sie mit ihm ab, um welchen Aufbahrungsraum es sich handelt. Die Schlüssel zum entsprechenden Aufbahrungsraum können Sie dann bei der Gemeindeverwaltung abholen und nach der Beerdigung wieder dort abgeben sofern Ihnen der Bestattungsdienst nicht selber einen Schlüssel zur Verfügung stellt. Das Bestattungsunternehmen regelt auf Ihren Wunsch sämtliche Formalitäten und besorgt Trauerdrucksachen, Todesanzeigen, Blumen und Kränze.

5. Druck Leidzirkulare
Falls gewünscht, geben Sie den Druck eines Leidzirkulars bei einer Druckerei in Auftrag. Dort werden Sie hinsichtlich Text und Gestaltung beraten. Wir empfehlen Ihnen, Leidzirkulare erst dann drucken zu lassen, wenn der Bestattungstermin mit dem zuständigen Pfarramt definitiv abgesprochen ist. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Bestattungsdienst, dieser unterstützt sie gerne.

6. Aufnahme Siegelungsprotokoll
Ein Siegelungsbeamter oder eine Siegelungsbeamtin der Wohngemeinde wird sich innert 7 Tagen bei den Angehörigen melden um mit ihnen ein gesetzlich vorgeschriebenes Siegelungsprotokoll zu erstellen.

7. Meldungen
Die Hinterbliebenen melden den Todesfall der zuständigen Ausgleichskassse, Pensionskasse, den Versicherungen, etc. sobald als möglich.

8. Grabunterhalt und Grabmal
Während mindestens 20 Jahren bleibt ein Grab erhalten. Für die Gestaltung des Grabes und des Grabmals ist das Bestattungs- und Friedhofreglement zu beachten.

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