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Anmeldung / Zuzug

Anmeldung
Gemäss Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt haben sich Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie ausländische Staatsangehöriger innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug in der neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.

Falls Sie sich bei Ihrer Wegzugsgemeinde per eUmzug abgemeldet haben, sind Ihre Daten schon bei uns eingetroffen. Sie müssen sich nicht mehr persönlich am Schalter melden.

Haben Sie sich auf eine andere Weise abgemeldet, ist ein persönliches Erscheinen am Schalter der Einwohnerkontrolle unumgänglich. Das Ausfüllen des Online-Formulars beschleunigt jedoch die Wartezeit am Schalter.

Folgende Unterlagen werden für die persönliche Anmeldung am Schalter benötigt:
 

Schweizer Bürger Ausländische Staatsangehörige
Heimatschein Pass / Identitätskarte
Heimatausweis (für Wochenaufenthalter) Ausländerausweis (falls bereits vorhanden)
Hundebüchlein (falls vorhanden) Arbeitsvertrag
  Krankenkassenkarte
  Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
  Mietvertrag
Zusätzlich bei Familien: Zusätzlich bei Familien:
Familienausweis Eheschein / Heiratsurkunde
Geburtsscheine der Kinder Geburtsscheine der Kinder
Einverständniserklärung Umzug minderjährige Kinder (falls nur ein Elternteil umzieht) Einverständniserklärung Umzug minderjährige Kinder (falls nur ein Elternteil umzieht)


Die Anmeldung für Schweizer Bürgerinnen und Bürger kostet CHF 20.00 pro volljährige Person. Der Niederlassungsausweis wird Ihnen anschliessend per Post zugestellt.

Für ausländische Staatsangehörige kostet die Anmeldung CHF 25.00 pro volljährige Person und CHF 12.50 für minderjährige Kinder. Die Gebühren für den Ausländerausweis sind bei der Anmeldung zu bezahlen (zwischen CHF 30.00 – CHF 145.00, je nach Zuzugsort und Aufenthaltsbewilligung).

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