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Gemeindeversammlung

16. Dez. 2021, 19.30 Uhr

Ort

AULA Schulhaus Schulgasse
Schulgasse 3
3506 Grosshöchstetten

Kontakt

Geschäftsleiter Beat Graf
info@grosshoechstetten.ch

Website

Informationen

Beschreibung

Ergebnisse Gemeindeversammlung

Die an der Gemeindeversammlung vom 16. Dezember 2021 traktandierten Geschäfte wurden behandelt und genehmigt.

 

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Donnerstag, 16. Dezember 2021, 19.30 Uhr,
in der Aula des Schulhauses Schulgasse, Schulgasse 3, Grosshöchstetten


Traktanden

  1. Budget 2022
    Genehmigung
     
  2. Verkehrssicherheitsmassnahmen
    Kreditabrechnung
     
  3. Orientierungen aus dem Gemeinderat
     
  4. Verschiedenes

 

Botschaft, Aktenauflage
Über die Traktanden wird im „Dorf-Spiegel“ informiert (Erscheinungsdatum am 3.12.2021). Im Übrigen liegen die Akten zum Budget 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Fragen zu den Geschäften können auch bereits vorgängig an die Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten eingereicht werden (info@grosshoechstetten.ch).

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 30 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einsprachen gegen das Protokoll sind schriftlich an den Gemeinderat zur richten. Der Gemeinderat entscheidet über eingegangene Einsprachen abschliessend und genehmigt das Protokoll.

Schutzkonzept
Die Versammlung wird mit einem Schutzkonzept durchgeführt. Während der ganzen Gemeindeversammlung gilt Maskentragpflicht. Es gilt jedoch keine Zertifikatspflicht. Auf ein Apero wird verzichtet. Das konkrete Schutzkonzept finden Sie hier.

Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger freundlich zur Gemeindeversammlung ein. Stimmberechtigt sind alle Personen, die das eidgenössische und kantonalen Stimmrecht besitzen und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Grosshöchstetten angemeldet sind.