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Gemeindeversammlung

13. Dez. 2018, 19.30 Uhr

Ort

AULA Sekundarschule
Schulgasse 3
3506 Grosshöchstetten

Kontakt

Geschäftsleiter Beat Graf
info@grosshoechstetten.ch

Website

Informationen

Beschreibung

Ergebnisse Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2018 hat das Budget 2019 genehmigt.

Bei einem Umsatz von CHF 17‘617‘605 schliesst das Budget 2019 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 23‘055 (Steuerhaushalt) ab. Genehmigt wurde die Erhöhung der Steueranlage um einen Zehntel von 1.42 auf 1.52.

 

Traktandenliste

1. Budget 2019

  • Genehmigung


2. Umbau Tagesschule

  • Kenntnisgabe Kreditabrechnung


3. Orientierungen

  • Sanierung Freibad
  • Leitbild / Ortsplanungsrevision
  • Verkehrssicherheitsmassnahmen
  • Umbau Verwaltungsräumlichkeiten


4. Verschiedenes

Aktenauflage
Über die Traktanden wird im „Dorf-Spiegel“ informiert (Versand in alle Haushaltungen am 30. November 2018). Im Übrigen liegen die Akten zu den Traktanden 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemein-deverwaltung zur Einsichtnahme auf. Allfällige Fragen zu den Geschäften können auch bereits vorgän-gig an die Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten eingereicht werden (info@grosshoechstetten.ch).

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungs-rechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu bean-standen (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 30 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einsprachen gegen das Protokoll sind schriftlich an den Gemeinderat zur richten. Der Gemeinderat entscheidet über eingegangene Einsprachen abschlies-send und genehmigt das Protokoll.


Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger freundlich zur Gemeindeversammlung ein. Stimmberechtigt sind alle Personen, die das eidgenössische und kantonalen Stimmrecht besitzen und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Grosshöchstetten angemeldet sind.

 

Grosshöchstetten, 19. Oktober 2018
DER GEMEINDERAT