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Gemeindeversammlung

7. Juni 2018, 19.30 Uhr

Ort

AULA Sekundarschule
Schulgasse 3
3506 Grosshöchstetten

Kontakt

Geschäftsleiter Beat Graf
info@grosshoechstetten.ch

Website

Informationen

Beschreibung

Ergebnisse Gemeindeversammlung
Die an der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2018 traktandierten Geschäfte wurden genehmigt.


Traktandenliste

1. Jahresrechnung 2017 Gemeinde Schlosswil

  • Genehmigung


2. Jahresrechnung 2017 Gemeinde Grosshöchstetten

  • Genehmigung


3. Verkehrssicherheitsmassnahmen

  • Genehmigung Verpflichtungskredit


4. Umbau Verwaltungsräumlichkeiten

  • Genehmigung Verpflichtungskredit


5. Pilotphase Schulsozialarbeit

  • Kenntnisgabe Kreditabrechnung


6. Orientierungen

  • Sanierung Freibad, weiteres Vorgehen
  • Liegenschafts- und Schulraumplanung LSP
  • Pausenplatzgestaltung Alpenweg
  • Funkantenne Feuerwehr
  • Militärunterkunft
  • ARA Kiesental AG, Vorprojekt
  • Parkplatzbewirtschaftung


7. Verschiedenes


Aktenauflage
Über die Traktanden wird im „Dorf-Spiegel“ informiert (Versand in alle Haushaltungen am 25. Mai 2018). Im Übrigen liegen die Akten zu den Traktanden 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Allfällige Fragen zu den Geschäften können auch bereits vorgängig an die Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten eingereicht werden (info@grosshoechstetten.ch).

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungs-rechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu bean-standen (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 30 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einsprachen gegen das Protokoll sind schriftlich an den Gemeinderat zur richten. Der Gemeinderat entscheidet über eingegangene Einsprachen abschliessend und genehmigt das Protokoll.


Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger freundlich zur Gemeindeversammlung ein. Stimmberechtigt sind alle Personen, die das eidgenössische und kantonalen Stimmrecht besitzen und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Grosshöchstetten angemeldet sind.

Grosshöchstetten, 19. April 2018 DER GEMEINDERAT